Mittwoch, 12. Mai 2021
In allen Jahrgangsstufen gilt Präsenzpflicht für alle Schulbereiche (Primar- und Sekundarbereiche I und II) in der jeweiligen Unterrichtsform (Präsenz-, Wechselunterricht an den Tagen in der Schule). Im Einzelnen bedeutet das:
- Gemäß § 28b Absatz 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig für Schülerinnen und Schüler, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden. Die Testung findet in der Regel jeweils am Montag und Donnerstag verpflichtend in der Schule statt.
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und den Abschlussjahrgängen gemäß § 1 Absatz 4 findet ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt.
- Für den Jahrgang 9 findet in der Regel täglicher Präsenzunterricht statt (Abschlussklassen).
- Für die Jahrgänge 7 und 8 wird der Präsenzunterricht im Wechselmodell organisiert.
Alle Schülerinnen und Schüler, die bisher nicht am Unterricht bzw. der Notbetreuung telgenommen haben, müssen am Montag vor Betreten des Schulgebäudes folgende Unterlagen beim Klassenleiter abgeben:
Aktuelle Informationen und Hinweise finden Sie auf dem Bildungsserver.
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