"Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen... Die Schulkonferenz soll bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln und für einen sachgerechten Interessenausgleich sorgen." (Schulgesetz § 76 Absatz 5)
Durch den § 76 des Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist geregelt, wie sich diese Konferenz zusammensetzt und welche Aufgaben sie an der Schule wahrnehmen kann. Bei unserer Schulgröße gehören ihr 13 Personen an - jeweils vier Vertreter der Lehrer, Schüler, Eltern sowie ein Vertreter des Schulträgers.
Unserer Schulkonferenz gehören folgende Mitglieder an.