NEUE Corona-Schul-Verordnung

Donnerstag, 28. April 2022

1) Es besteht keine Maskenpflicht mehr. Es bleibt aber eine Empfehlung. 

2) Die Testung findet ausschließlich bei Symptomen (siehe unten) und in der Häuslichkeit oder in offiziellen Testzentren statt. Eine Testung in der Schule findet nur noch beim plötzlichen Auftreten von leichten Symptomen statt.

Leichte Symptome sind leichte Erkältungssymptome, Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und/oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust etc. Bei diesen sind in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zwei Tests in der Häuslichkeit durchzuführen (am ersten und am dritten Tag wird empfohlen).

Bei schweren Symptomen (Fieber, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Gastrointestinale Symptome oder schwere Erkältungssymptome) wird die Schule nicht betreten und eine ärztliche Abklärung der Symptome wird erforderlich. Erst bei einer vollständigen Genesung ist der Besuch der Schule wieder gestattet.

3) Zukünftig werden pro Woche immer 2 Selbsttests mit nach Hause gegeben. Dies übernimmt der Klassenlehrer. 

4) Achtung: Kommt es zu einem positiven PCR-Test in der Klasse bleibt das „Management enger Kontaktpersonen und Infizierter in Schulen“ vom LAGuS bestehen (Testung an 5 aufeinanderfolgenden Tagen, Tragen von MNS in dieser Zeit, während der Quarantäne darf die Schule nicht beteten werden etc.).

 

Mit freundlichen Grüßen

A. Mittelstädt 

 

Management enger Kontaktpersonen und Infizierter in Schulen:

Info LAGuS

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