Schulstart nach den Winterferien

Samstag, 05. Februar 2022

An allen Schulen gilt:

  1. Am ersten Schultag nach den Ferien bitte ich um die Vorlage der von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen Erklärung über das Reiseverhalten (siehe Anlage) vor dem Betreten der Schulgebäude. In der Erklärung finden Sie auch Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen. Bitte beachten Sie, dass Schülerinnen und Schüler bei einer Nichtabgabe der Erklärung nicht am Unterricht teilnehmen dürfen.
  2. Am ersten Unterrichtstag findet die erste Testung des Halbjahres statt. Die Testung kann nach den nach § 1a Absatz 1 Schul-Corona-Verordnung bekannten Modalitäten erfolgen. Bei der Testung zu Hause ist die entsprechende Bestätigung vorzulegen (siehe Anlage). Diese Testung ist auch bei geimpften und genesenen Personen erforderlich.
  3. Unabhängig vom Inzidenzgeschehen gilt für die ersten 14 Tage nach der unterrichtsfreien Zeit, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Weiterhin wird es in den Ferien zur Sanierung des Fußbodens im Hortgebäude kommen. Diese Arbeiten werden auch nach den Ferien noch anhalten (2-3 Wochen) und wirken sich auf die Nutzung unserer Räume aus. Daher kommt es zur folgenden Änderung:

Klasse 4b zieht in den Raum 2.2.6 (Lernwerkstatt).

Klasse 7 nutzt den Raum 3.2.2 als Klassenraum. 

Klasse 8a nutzt den Raum 1.1.7 als Klassenraum. 

Durch die Raumänderung kann vorübergehend kein Werkunterricht stattfinden. Die Werkkurse werden vorübergehend im Computerraum Haus 1 stattfinden und unterstützen damit jeweils den Informatikunterricht. 

 

Mit freundlichen Grüßen

A.Krull

 

Anlage: 

 Erklärung über das Reiseverhalten

Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses 

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