Schulstart nach den Herbstferien

Montag, 28. September 2020

Wie auch nach den Sommerferien müssen alle Eltern bestätigen, dass die Kinder nicht in einem Risikogebiet (dies betrifft auch Teile von Deutschland) waren. Im anderen Fall müssen die betroffenen Schüler eine 14-tägige Quarantäne einhalten und dürfen die Schule nicht besuchen (das örtliche Gesundheitsamt ist zu informieren). Außerdem gibt es nochmal eine Belehrung, wann die Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule dürfen. Diese beiden Formulare müssen ausnahmslos alle Schüler am ersten Tag nach den Oktoberferien mit in die Schule bringen, ansonsten dürfen diese Schüler unser Schulgebäude nicht betreten. Grundlage ist die Allgemeinverfügung vom 15. September 2020.

Die Allgemeinverfügung, Formulare zur Gesundheitsbestätigung und ein Informationsblatt mit Hinweisen zum Datenschutz finden Sie nachfolgend.

Allgemeinverfügung vom 15.09.2020

Formular zur Gesundheitsbestätigung

Informationsblatt - zum Formular Gesundheitsbestätigung/Datenschutz

 

 

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