Schulstart 2021

Mittwoch, 28. Juli 2021

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt:

  • Am ersten Schultag ist die Vorlage der Gesundheitsbestätigung notwendig (unterschrieben von den Erziehungsberechtigten).
  • In den ersten zwei Schulwochen nach den Ferien besteht vorerst wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Schulgebäude und im Unterricht (Ausnahmen sind gemäß der Schul-Corona-Verordnung in der geltenden Fassung möglich).
  • Es besteht weiterhin zweimal pro Woche die Testpflicht. Wie schon vor den Sommerferien werden wir die Testungen vor Unterrichtsbeginn jeweils am Montag und Donnerstag in der Schule durchführen. Das Einverständnis zum Testen in der Schule gilt weiterhin und muss nicht noch einmal ausgefüllt werden. Für alle Schülerinnen und Schüler, die neu an unserer Schule starten, ist dafür unbedingt die unterzeichnete Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule am ersten Schultag mitzubringen. Auf Grund der Vierten Verordnung zur Änderung der 3. Schul-Corona-Verordnung (vom 30.06.2021) kann die Testung auch in der Häuslichkeit erfolgen. In diesem Fall ist jeweils an unseren Testtagen eine durch die Erziehungsberechtigten unterzeichnete Bestätigung eines negativen Testergebnisses mitzubringen (Formular Selbsterklärung). Entsprechendes Testmaterial kann über die Klassenlehrer ausgegeben werden. Alternativ kann auch ein betätigtes negatives Testergebnis (durch Apotheke oder Testzentrum) vorgelegt werden.
  • Die Trennung der definierten Gruppen (Grundschule, Klassen 5 und 6, Klassen 7 und 8, Klassen 9 und 10) bleibt erhalten (getrennte Wege im Schulhaus).

Für Erziehungsberechtigte gilt:

  • Alle, die das Schulgelände betreten wollen, müssen eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-Co-2 mit negativem Testergebnis vorlegen (Ausnahme geimpfte und genesene Personen).
  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Bitte beachten Sie die Handlungsempfehlung für Schulen beim Auftreten einer Symptomatik, die mit einer Covid-19 Erkrankungin Verbindunggebracht werden könnte.
  • Für Schüler ab 16 jahre können zentrale Impftermine organisiert werden (siehe Hinweise des Ministeriums). Sollten Sie die Teilnahme Ihres Kindes wünschen, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus (Abgabe bis spätestes dem 4.08.2021 beim Klassenlehrer).

Formulare:

 

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