Osterferien

Freitag, 26. März 2021

Da im Einzelfall eine private Reise einer Schülerin oder eines Schülers jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, ist auch nach den Osterferien – wie bereits nach Ferien in den vergangenen Monaten – das aktuelle Formular zur Gesundheitsbestätigung vorzulegen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 7 der 2. Schul-Corona-Verordnung. Beachten Sie bitte, dass ohne das unterzeichnete Formular das Betreten des Schulgeländes untersagt ist.

Bleiben Sie gesund!

Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Schulbesuch nach den Osterferien

Wechselunterricht der Klassen 7 - 9 nach den Osterferien

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