Da im Einzelfall eine private Reise einer Schülerin oder eines Schülers jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, ist auch nach den Osterferien – wie bereits nach Ferien in den vergangenen Monaten – das aktuelle Formular zur Gesundheitsbestätigung vorzulegen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 7 der 2. Schul-Corona-Verordnung. Beachten Sie bitte, dass ohne das unterzeichnete Formular das Betreten des Schulgeländes untersagt ist.
Bleiben Sie gesund!
Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Schulbesuch nach den Osterferien
Wechselunterricht der Klassen 7 - 9 nach den Osterferien
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