Masken- und Testpflicht ab Montag, dem 16. August 2021

Freitag, 13. August 2021

Die Teilnahme an unseren Elternversammlungen ist nur zulässig, wenn ein negatives Ergebnis einer gemäß § 1a der Corona-LVO M-V durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vogerlegt wird (alternativ Nachweis Impfung oder Genesung). Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für diese Veranstaltungen weiter verpflichtend. Die entsprechenden Hinweise und die 3. Schul-Corona-Verordnung sind hier verlinkt.

Hinweise des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Masken- und Testpflicht

3. Schul-Corona-Verordnung

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