Die Teilnahme an unseren Elternversammlungen ist nur zulässig, wenn ein negatives Ergebnis einer gemäß § 1a der Corona-LVO M-V durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vogerlegt wird (alternativ Nachweis Impfung oder Genesung). Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für diese Veranstaltungen weiter verpflichtend. Die entsprechenden Hinweise und die 3. Schul-Corona-Verordnung sind hier verlinkt.
Hinweise des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Masken- und Testpflicht
zurück zur Übersicht