Landesweiter Lockdown

Freitag, 16. April 2021
  • Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 können die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Die Schülerinnen und Schüler sind hierfür anzumelden (über die Klassenleiter oder das Sekretariat). Dafür sind die unten stehenden Formulare zu nutzen. Die Arbeitgeberbescheinigung sowie die Eigenerklärung sind am Montag, den 19.04.2021 abzugeben, spätestens aber am 20.04.2021 nachzureichen.
  • Für alle Jahrgangsstufen wird Distanzunterricht erteilt (in der Regel über Itslearning).
  • Außnahme bilden die 10. Klassen - sie erhalten unter Aufhebung der Präsenzpflicht Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen.
  • Die Abnahme der Mittlere-Reife-Prüfung wird gewährleistet.

Selbsterklärung der Eltern zur Inanspruchnahme der Notbetreuung

Erklärung zur Unabkömmlichkeit von Beschäftigten

Eigenerklärung zur Unabkömmlichkeit von Selbstständigen

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