Auch nach den Ferien gilt in Mecklenburg-Vorpommern die sogenannte Hotspotregelung. Das bedeutet im Einzelnen:
Wenn der Landkreis kein Hotspot ist (also so wie im Augenblick):
-keine Maskenpflicht
-anlassbezogene Tests
-keine definierten Gruppen
-keine Reiserückkehrerbescheinigung
Wenn der Landkreis zum Hotspot werden sollte:
-werden Sie gesondert informiert
-Maskenpflicht in der Schule (nicht am Platz)
-2 Corona-Tests in der Woche
-keine definierten Gruppen
-keine Reiserückkehrerbescheinigung
In den Ferien besteht keine Testpflicht. Um Ihnen und Ihren Kindern vor, bei und nach den Reisen größtmögliche Sicherheit zu bieten, werden in der letzten Woche jeder Schülerin und jedem Schüler 10 Selbsttest mit in die Ferien gegeben.
Der erste Schultag nach den Ferien (15.08.2022) wird von den jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern gestaltet (Organisatorische Dinge) und endet für alle um 12.20 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
A. Krull
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