Herbstferien

Freitag, 01. Oktober 2021

Wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass am ersten Schultag nach den Ferien, die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten (Anlage) von den Erziehungsberechtigten vorliegen muss. Diese ist in die Schule mitzubringen oder uns in digitaler Form durch die Erziehungsberechtigten zu übermitteln. Bei einer Nichtabgabe der Erklärung dürfen die Schüler nicht am Unterricht teilnehmen. Sie finden die Erklärung in der jeweils aktuellen Fassung stets auch auf der Internetseite der Landesregierung (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus/Coronavirus-%E2%80%93-Informationen-f%C3%BCr-schule/).

Nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung besteht außerdem für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

Anlage: Erklärung über das Reiseverhalten

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