Frohe Weihnachten

Freitag, 17. Dezember 2021

An allen Schulen gilt:

  1. Am ersten Schultag nach den Ferien bitte ich um die Vorlage der von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen Erklärung über das Reiseverhalten (siehe Anlage) vor dem Betreten der Schulgebäude. In der Erklärung finden Sie auch Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen. Bitte beachten Sie, dass Schülerinnen und Schüler bei einer Nichtabgabe der Erklärung nicht am Unterricht teilnehmen dürfen.
  2. Am ersten Unterrichtstag findet die erste Testung im Jahr 2022 statt. Die Testung kann nach den nach § 1a Absatz 1 Schul-Corona-Verordnung bekannten Modalitäten erfolgen. Bei der Testung zu Hause ist die entsprechende Bestätigung vorzulegen. Diese Testung ist auch bei geimpften und genesenen Personen erforderlich.
  3. Unabhängig vom Inzidenzgeschehen gilt für die ersten 14 Tage nach der unterrichtsfreien Zeit, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  4. Die Fächer Sport, Musik und Darstellendes Spiel können ab dem 03.01.2022 wieder im vertrauten Rahmen unterrichtet werden.

In der Geborgenheit der Familie Weihnachten feiern zu können, ist in der heutigen Zeit wohl das schönste aller Geschenke. Genießen Sie das frohe Fest mit Ihren Lieben, in jedem Moment.

Kommen Sie gesund ins neue Jahr!

Herzliche Grüße
E. Lemke

Anlage:

Erklärung über das Reiseverhalten

 

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