Kinder die in die Schule kommen, werden durch Vertretungslehrkräfte betreut (Notbetreuung). Aufgaben für zuhause erhalten Sie über die Klassenlehrer.
Endgültige Informationen werden durch das Gesundheitsamt übermittelt. Wir benachrichtigen Sie umgehend über den aktuellen Sachstand.
Die Schulleitung
Information des Gesundheitsamtes
Merkblatt für Elternentschädigung (§ 56 Abs.1a Infektionsschutzgesetz)